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Die neue Grundsteuer – einfach, klar und gerecht

Finanzsenator Andreas Dressel erläutert neues Steuermodell – Grundsteuerformulare ab Ende der Woche im ASB-Seniorentreff zur Abholung bereit

 

Rissen. Ab 2025 gilt in Hamburg ein neues, vereinfachtes Grundsteuermodell. Um über das für Hamburg entwickelte Modell aufzuklären und um Akzeptanz zu werben, tourt Finanzsenator Andreas Dressel aktuell durch die Hamburger Stadtteile. Auf Einladung der beiden SPD-Wahlkreisabgeordneten Philine Sturzenbecher und Frank Schmitt machte der Senator am Mittwoch, dem 14. September 2022, auch Halt in Rissen.

Vor über 70 Gästen, die der Einladung in den Rissener ASB-Seniorentreff gefolgt waren, erläuterte Dressel die Hintergründe des neuen Grundsteuermodells und erklärte die Details des Erhebungsverfahrens. „Ich freue mich, dass der Finanzsenator unserer Einladung nach Rissen gefolgt ist und damit sein Versprechen, das er uns im Januar 2020 gab, nun eingelöst hat“, erklärte Frank Schmitt.

Die Einführung der neuen Grundsteuer erfolgt in mehreren Phasen. Aktuell sind alle, die Grundeigentum in der Hansestadt besitzen, bis Ende Oktober dazu aufgefordert, eine Feststellungserklärung über Grundstücke und Immobilien beim Finanzamt einzureichen. Im Großen und Ganzen funktioniere das in der Regel recht gut, resümiert Schmitts Wahlkreiskollegin Philine Sturzenbecher. Dennoch verlaufe bei der Erhebung nicht alles rund. „Viele Menschen wissen nicht 100-prozentig genau, wie sie die Formulare richtig ausfüllen müssen“. Zudem richte die bundesweite Berichterstattung über die Grundsteuernovelle keinen oder nur wenig Augenmerk auf das spezifische Hamburger Modell, das wesentlich einfacher sei, als sein Pendant in den Flächenländern. Dies habe zusätzlich für Verunsicherung bei den Hamburgerinnen und Hamburgern gesorgt. „Deshalb bin ich dem Senator sehr dankbar, dass er sich so viel Zeit genommen hat, um alle Fragen bis ins letzte Detail zu klären und etwaige Missverständnisse auszuräumen.“, so Sturzenbecher weiter.

„Dafür muss man wissen, dass ein neues Grundsteuerrecht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 nötig geworden war“, ergänzt Schmitt. Das neu geschaffene Bundesrecht sieht im Kern eine Neubewertung aller Immobilien auf Grundlage des Bodenrichtwerts vor. Dieses sei aus zweierlei Hinsicht für eine Großstadt wie Hamburg problematisch. Einerseits würde eine über den Bodenrichtwert ermittelte Steuer das Wohnen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zusätzlich verteuern. Andererseits müssten die Grundsteuern alle sieben Jahre neu erhoben werden. „Das wäre für uns eine völlig unnötige und unverhältnismäßige Zusatzbelastung für die Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, finden Sturzenbecher und Schmitt. Hinzu komme, dass es im Hamburger Westen sehr vielfältige Wohnsituationen gebe. „Vom Einfamilienhaus in Rissen bis zur Ein-Zimmer-Mietwohnung in Osdorf: Wohnen in Hamburg muss für alle bezahlbar bleiben. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, führen die beiden SPD-Bürgerschaftsabgeordneten aus.

Um die Preisspirale nicht weiter anzuheizen und den Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger gering zu halten, nutzt Hamburg deshalb eine Öffnungsklausel im Bundesrecht und setzt auf das so genannte Wohnlagenmodell. Damit benötigt die Steuerverwaltung zur Berechnung der Grundsteuer lediglich die Fläche eines Grundstücks, die Wohn- bzw. Nutzfläche einer Immobilie, sowie die Bewertung, ob ein Grundstück in einer normalen oder guten Lage liegt. Der so ermittelte Faktor wird anschließend mit einem für ganz Hamburg einheitlichen Hebesatz multipliziert.

Wer sucht, der findet an dieser Stelle den vermutlich einzigen Wehrmutstropfen des Abends: Während sich das Prinzip der zwei Wohnlagen zum Beispiel bei der Berechnung des Mietenspiegels seit Jahren bewährt, ist die Höhe des Hebesatzes noch völlig unklar. „Von Anfang an war klar, dass die Stadt Hamburg durch die Grundsteuerreform keine zusätzlichen Einnahmen generieren möchte“, so Sturzenbecher. Deshalb werde der Hebesatz auch so berechnet, dass die Reform unter dem Strich aufkommensneutral ist. „Leider kann der Hebesatz dadurch erst dann bestimmt werden, wenn der Finanzverwaltung alle Daten vorliegen.“ Allerdings zeigten Modellrechnungen der Finanzbehörde, dass Veränderungen bei der individuellen Steuerfestsetzung durch das Hamburger Modell aller Voraussicht nach wesentlich geringer ausfallen werden, als dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Zudem versprach Dressel den anwesenden Rissenerinnen und Rissenern, ein drittes Mal wiederzukommen und ihnen erneut Rede und Antwort zu stehen, sobald der Hebesatz feststeht.

Vorher benötigt die Finanzbehörde aber die Mithilfe der Steuerpflichtigen. „Die notwendigen Daten finden sich in ihren Unterlagen. Die Steuernummer steht auf ihrem Grundsteuerbescheid oder ist auf dem Kontoauszug ersichtlich. Die Grundstücksgröße finden Sie im Grundbuchauszug und die Wohnfläche in ihren Versicherungsunterlagen,“ führt Frank Schmitt aus. Für die Übermittlung der Feststellungserklärung steht es den Bürgerinnen und Bürgern frei, ob Sie die Daten über das Internet (www.elster.de) übertragen oder die klassische Papierform wählen. Formulare und weitere Informationen zur Grundsteuer können aus dem Internet (www.grundsteuer-hamburg.de) heruntergeladen, bei den Finanzämtern abgeholt oder unter der Telefonnummer 115 angefordert werden. Aufgrund der regen Nachfrage werden einige Formulare in Papierform auch gegen Ende der Woche im ASB-Seniorentreff Rissen (Rissener Dorfstraße 40) zur Abholung bereit liegen.

Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie auch unter www.wk4.hamburg.